Die Meisterpflicht ist in der deutschen Handwerksordnung (HwO) geregelt und dient der Qualitätssicherung im Handwerk. Zugleich sichert der Meisterbrief den Nachwuchs im Handwerk, da ein Meister zur Ausbildung befähigt ist.
Meisterpflichtige Berufe sind in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt. Meisterpflichtige Handwerksbetriebe, deren Inhaber keinen Meisterbrief hat, können jedoch auch dann geführt werden, wenn ein Meister als Betriebsleiter angestellt ist.
Die Ausbildung zum Handwerksmeister kann durch ein Meister-BAföG (Aufstiegs-BAföG) gefördert werden. Die Förderung umfasst u.a. die Kosten zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die KfW.

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