Wird urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich wiedergegeben, so wird eine Gebühr an die GEMA fällig. Das betrifft Hintergrundmusik in Geschäften oder Frisörsalons, in Restaurants, auf Konzerten, Festivals oder auch z.B. das Sommerfest eines Unternehmens.
Die Höhe der GEMA-Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, die bei der Anmeldung auf der Internetseite der GEMA abgefragt werden, wie die dauerhafte Nutzung oder die Art der Veranstaltung, die Raumgröße, Anzahl der Gäste, Eintrittspreis.
Beispiel: Ein Sommerfest mit bis zu 50 geladenen Gästen im freien öffentlichen Raum von 19 Uhr bis Mitternacht und mit Abspielen von Musik-CDs kostet laut Gema-Rechner 59,19 EUR.
Bei Missachtung der GEMA-Gebühr drohen Schadenersatzforderungen, die sich besonders nach einem langen Zeitraum der Nutzung von Musik ohne Zahlung an die GEMA drastisch summieren können.
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